So gewinnen Sie Sicherheit bei den Besonderheiten dieses Rechtsgebietes und können diese sofort in die Praxis umsetzen
Die Arbeitsverhältnisse bei der öffentlichen Hand werden nicht durch das Obligationenrecht, sondern durch öffentlichrechtliche Erlasse, das sog. öffentliche Personalrecht, geregelt. Sie lernen die Grundlagen und die Besonderheiten dieses Rechtsgebietes kennen, insbesondere bei der Begründung und Auflösung der Arbeitsverhältnisse, bei Lohnfragen und beim Rechtsschutz.
Anhand von Beispielen aus der Praxis werden insbesondere Fragen zur Auflösung von öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen diskutiert. Zudem wird auf die neueste Gerichtspraxis, insbesondere aus Deutschschweizer Kantonen, sowie des Bundes eingegangen.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie erkennen die enorme Tragweite des öffentlichen Personalrechts und kennen die wesentlichsten Unterschiede zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
- Sie sind in der Lage, die für Ihre speziellen Arbeitsverhältnisse massgeblichen Gesetze zu finden.
- Sie kennen die Anforderungen an eine einwandfreie Kündigung durch die öffentliche Hand
- Sie werden für das allgemeine Verwaltungsrecht und insbesondere für den erhöhten Rechtsschutz sensibilisiert.
Zielgruppe:
Vorgesetzte und Personalverantwortliche in öffentlichen Verwaltungen, insbesondere in Gemeinden (Schul- und Kirchgemeinden), Zweckverbänden und Anstalten (Spitäler etc.); HR-Mitarbeitende, die von der Privatwirtschaft in öffentliche Verwaltungen gewechselt haben.
Seminarleitung
Termine, Veranstaltungsorte und -zeit
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